DIESE SUCHMASCHINE DARF NUR NOCH VON ERWACHSENEN GENUTZT WERDEN

Zutritt nur über 18 Jahre Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) hat durch Bescheid vom 09. Oktober 2012 verfügt, dass die X-Check-Suchmaschine in der früher angebotenen Form ohne Altersverifikationssystem (AVS) unzulässig ist.

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