DIESE SUCHMASCHINE DARF NUR NOCH VON ERWACHSENEN GENUTZT WERDEN
Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) hat durch Bescheid vom 09. Oktober 2012 verfügt,
dass die X-Check-Suchmaschine in der früher angebotenen Form ohne Altersverifikationssystem (AVS) unzulässig ist.