Warum Jugendschutz und Altersverifikationssysteme (AVS) erforderlich sind

Befürworter und Gegner des jugendgefährdenden Materials streiten sich seit je her über den Einfluss von Erotik auf Kinder und Jugendliche. Erwachsenenseiten sind sicherlich nicht generell schädlich für die Entwicklung von Minderjährigen. Eine gelegentliche Konfrontation mit ästhetischer und realistisch dargestellter Handlung, stellt unserer Meinung nach in der heutigen Zeit ein geringeres Problem dar.

Durch die rasende Entwicklung des Internet gibt es jedoch inzwischen eine wahre Flut an jugendgefährdenden Webseiten, teils mit extremen Darstellungen und Themen, welche mit Sicherheit nicht für die Augen von Kindern geeignet sind. Hinzu kommt die intensive Vermarktungspolitik der Anbieter, welche oftmals sogar unbeabsichtigt zum Aufruf einer solchen Seite führt.

Auf der anderen Seite benutzen immer mehr und jüngere Kinder das Internet zur Unterhaltung und als Informationsquelle z.B. für die Erledigung von Hausaufgaben. Gewiss liegt eine Aufsichtspflicht bei den Eltern, jedoch ist diese realistisch gesehen nicht zu jeder Zeit erfüllbar.

Die Verantwortung für ein immer größer werdendes Problem, das alleine erst durch die Anbieter solcher Seiten entsteht, kann auch nicht ausschließlich auf die Eltern abgeschoben werden.

Aus diesen Gründen wurden im April 2003 die Jugendschutzbestimmungen erheblich verschärft. Strittig war in den letzten Jahren vor allem die Frage des Schutzniveaus, das bei der Altersprüfung zu fordern ist. Mit In-Kraft-Treten des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) wurde für das Internet erstmalig diese Anforderung gesetzlich geregelt. Demnach sind (einfache) jugendgefährdende bis hin zu schwer jugendgefährdende Inhalte nur dann zulässig, wenn von Seiten des Anbieters sichergestellt wird, dass die Inhalte nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden.

Die Altersprüfung erfolgt durch so genannte Altersverifikationssysteme (AVS) wie x-check. x-check entwickelt seine Systeme ständig weiter und orientiert sich dabei weitgehend an aktuellen Gerichtsurteilen und den Forderungen der gesetzlich verankerten Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Länder.