Notwendigkeit eines sicheren Altersverifikationssystems (AVS)

Die Meinungs- und Informationsfreiheit gehört zu den wichtigsten Grundrechten unserer Gesellschaft. Erwachsene sollten deshalb selbst entscheiden können, welche Medienangebote sie nutzen. Jedoch muss der Zugang auch für Erwachsene erschwert werden, wenn dies für den Schutz von Kindern und Jugendlichen erforderlich ist. Bei pornografischen Angeboten, die Minderjährige gefährden oder in ihrer Entwicklung negativ beeinträchtigen können, müssen Anbieter deshalb dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche diese nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.

Ein großer Teil der pornografischen Internetangebote ist gezielt auf die Phantasien erwachsener, erfahrener und überwiegend männlicher Konsumenten zugeschnitten, die aussergewöhnlicheres als den gewohnten heimischen Sex suchen. Problematisch ist dabei die Menge und Art der Darstellungen, mit denen man im Internet geradezu überflutet wird und die auch auf Minderjährige eine hohe Anziehungskraft ausüben.

Da Kinder meist ein noch wenig entwickeltes Unrechstempfinden besitzen und gleichzeitig von Neugierde angetrieben werden, versuchen sie oftmals Zugriff auf gesicherte pornografische Internetseiten zu erlangen. Daher fordert der Gesetzgeber Sicherungsmechanismen die in der Art gestaltet sind, dass sie nicht einfach umgangen werden können.
Für ein sicheres AVS ist somit das Altersprüfverfahren und die Zugangsverwaltung entscheidend.