Rechtliche Anforderungen an Altersverifikationssysteme (AVS)
Als Betreiber einer pornografischen Internetseite haften Sie alleine für die rechtskonforme Ausführung. Die Wahl des richtigen AVS
war niemals wichtiger, vor allem seit durch den neu formulierten §184 StGB, Strafen und Folgen empfindlich verschärft wurden.
x-check entwickelt seine Systeme ständig weiter und orientiert sich dabei weitgehend an aktuellen Gerichtsurteilen und den Forderungen der
gesetzlich verankerten Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Länder. Wichtig sind dabei die nachfolgend aufgeführten Punkte.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, bei möglicherweise entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten ein Filterprogramm einzusetzen. Besuchen Sie hierzu bitte www.jugendschutzprogramme.de oder www.Icra.org.
Art der Altersprüfung
Die KJM fordert eine Prüfung des Alters nach dem sogenannten Face-to-Face Verfahren. Dieses bedeutet, dass der User sich einmalig persönlich identifizieren und sein Alter nachweisen muss. Die KJM Forderungen werden inzwischen durch höchstrichterliche Urteile unterstützt, die andere Verfahren, wie etwa Personalausweisroutinen, als unzureichend beurteilen.Zugangssystem
Zugangsdaten in Form von Usernamen und Passwort werden häufig über Foren verbreitet oder weiter gegeben. So gelangen sie auch immer wieder in die Hände von Kindern. Daher fordert die KJM ein Zugangssystem, das die Weitergabe von Zugangsdaten verhindert. x-check nutzt hierzu bei allen Neukunden das Personal ID System. Der Kunde erhält einen Security-Chip, der in den USB-Port des Rechners eingesteckt werden kann. Mit seiner persönlichen PIN erhält der Kunde dann Zugriff auf Ihre Internetseiten.Backdoorschutz
Ein AVS macht nur dann Sinn, wenn Ihr Angebot über einen Schutz vor dem unbefugten Abruf von Texten und Bildern verfügt. Ansonsten könnten z.B. einzelne Fotos direkt durch Eingabe der richtigen URL aufgerufen werden. Hierzu haben wir das Schutzprogramm AccessManager entwickelt, das in Kombination mit x-check Ihre Seite absichert. AccessManager ist kostenlos für alle Websites verfügbar, die das x-check System einsetzen.Filterprogramm
Gemäß §11 JMStV kann ein Websitebetreiber Entwicklungs- beinträchtigende Inhalte dann veröffentlichen, wenn die Seite für ein von der KJM anerkanntes Jugendschutzprogramm programmiert wurde.Sie sind gesetzlich verpflichtet, bei möglicherweise entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten ein Filterprogramm einzusetzen. Besuchen Sie hierzu bitte www.jugendschutzprogramme.de oder www.Icra.org.